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Ausweitung des Betreuungsangebots

Ausweitung des Betreuungsangebots

Das Hessische Sozialministerium hat am Montagabend (16.03.) den Betreuungsanspruch für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6  von Funktionsträgern in so genannten kritischen Infrastrukturen deutlich erweitert. 

Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung/ Lebensmittel, aber auch Banken, IT und Verkehr darunter. Entsprechende Kinder werden also auch zur Betreuung aufgenommen, sofern beide Elternteile den dort genannten Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt.

Entsprechende Nachweise der Arbeitgeber müssen durch die Eltern eingereicht werden.

Bitte melden Sie in diesen Fällen Ihr Kind unter Angabe Ihres Erziehungsstandes und Ihrer beider Berufe/ Ihres Berufs möglichst bis Mittwochnachmittag (18.03.)  per E-Mail an: 

poststelle@igs.ehringshausen.schulverwaltung.hessen.de,

damit wir die nötige Betreuung organisieren können.

Vielen Dank!

A. Schilling, Schulleiterin