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Mensa

Aktueller Speiseplan

Alle Gerichte inkl. Nachtisch und Wasser für 4,20€!

Allergene:
A = Glutenhaltige Getreide; A1 = Weizen; B = Krebstiere; C = Eier; D = Fisch; E = Erdnüsse; F = Soja (Bohnen/Sprossen); G = Milch; H = Schalenfrüchte; I = Sellerie; J = Senf; K = Sesam; L = Schwefeldioxid und Sulfid; M = Lupinen; N = Weichtiere
Zusatzstoffe:
1 = mit Farbstoffe; 2 = mit Konservierungsstoffe; 3 = mit Antioxidationsmittel; 4 = mit Geschmacksverstärker; 5 = geschwefelt; 6 = geschwärzt; 7 = Phosphate; 8 = Milcheiweiß; 9 = koffeinhaltig; 10 = chininhaltig; 11 = gewachst; 12 = taurinhaltig; 13 = mit Süßungsmittel

Zuschuss zum Mittagessen

„Kein Geld!“ ist kein Grund! – Jeder Schüler soll zu Mittag essen können! Zuschuss zum Mittagessen möglich!

Wer Hunger hat, kann nicht gut lernen. Obwohl unsere Mensa ein gutes Mittagessen zu einem günstigen Preis anbietet, wird es vorkommen, dass einzelne Schüler*innen mittags nichts essen und dann mit einem leeren Magen im Unterricht sitzen – und das, weil sie kein Geld dazu zur Verfügung haben. Dies muss jedoch nicht so sein.
Wie Sie vielleicht schon wissen, wird diese Förderung ab sofort über das Bildungs- und Teilhabepaket der Jobcenter bzw. Sozialämter abgewickelt.
Die Anträge zur Bezuschussung sind also jetzt nicht mehr in der Schule einzureichen, sondern beim Jobcenter bzw. beim Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar (siehe Dokument „Zuständigkeiten und Adressen“ unten!). Die Förderung wird allen Hartz-IV-, ALG-II- sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern gewährt.
Den Antrag zur Förderung können Sie sich direkt hier auf dieser Internetseite herunterladen. Sie erhalten ihn aber auch in unserem Sekretariat oder beim Jobcenter. Bitte füllen Sie ihn aus und reichen Sie ihn bei der zuständigen Stelle ein (siehe Dokument „Zuständigkeiten und Adressen“). Dort wird man Ihnen auf relativ unbürokratischem Wege einen Gutschein ausstellen, den Sie dann bitte wieder im Sekretariat der Schule abgeben.
Pro Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 EUR zu bezahlen. Was darüber hinausgeht, übernimmt der Staat. Für Ihr Kind wird es durch die Inanspruchnahme dieser Förderung nicht zu unangenehmen Situationen kommen. Das Bestellen und Bezahlen des vergünstigten Mittagessens kann erfolgen, ohne dass es die anderen Kinder in der Warteschlange mitbekommen. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr Kind das bargeldlose Bezahlungssystem mittels der Chipkarte verwendet, was wir empfehlen. Dort wird dann nämlich einfach nur 1 EUR abgebucht. Wenn Ihr Kind das Essen bar bezahlen möchte, ist das auch möglich. Allerdings muss es dann sagen, dass es bezuschusst wird und muss seinen Namen nennen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, diesen Zuschuss zu beantragen, wenn bei Ihnen eine solche Bedürftigkeit vorliegt! Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Schulischer Ansprechpartner:

Silke Riedl

Schulleitungsmitglied für pädagogische Koordination

> Zuständigkeiten und Adressen

> Leistungen für Bildung und Teilhabe – allgemeine Infos

> Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe