AHA+A+L-GGG=R kleiner 1
Im Zuge der Pandemie ist das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im schulischen Alltag nicht nur Pflicht, sondern vielmehr schon Selbstverständlichkeit. Diese Regelung gilt für Flure, Gänge, Treppenhäuser, Verwaltungsräume, Sanitärbereiche, Mensa und auf dem Schulhof. Ergänzt wird diese Maßnahme durch die bewährten Richtlinien „Abstand halten“ und „Hygiene“. Nun mit der bevorstehenden kühleren Jahreszeit und den derzeitig immens steigenden Infektionszahlen wird die so genannte AHA-Regel um ein weiteres Merkmal ergänzt: „L“ für Lüften. Zwar gehört das Lüften zur Selbstverständlichkeit, wird aber nun zu einem weiteren wichtigen Baustein – neben der Nutzung der Corona-Wan-App -im Kampf gegen Covid-19.
„Der regelmäßige Luftaustausch ist eine wesentliche Maßnahme zur Verhinderung einer Infektion. Es ist daher auf intensive Lüftung der Räume zu achten. Alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung … durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten vorzunehmen. Die notwendige Lüftungsdauer ergibt sich aus der Größe des Raums, der Anzahl, der sich darin aufhaltenden Personen, der Größe der Fensteröffnung und der Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außen.“ (Aus: Hessisches Kultusministerium. Hygieneplan 6.0, Hygienemaßnahmen)
Die Pausen werden die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin auf dem Schulgelände verbringen, so dass die Bewegung an der frischen Luft ein wichtiges Element des Schulalltags bleibt. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass wetterangepasste Kleidung getragen wird.
Die „drei G“ helfen uns, die Corona-Pandemie einzudämmen: keine Gespräche ganz nah, Gruppen und Gedränge sowie geschlossene Räume meiden.
Wenn wir alle diese Regeln befolgen, haben wir eine Chance gegen das Virus.