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Generelle Maskenpflicht ab Dienstag

Generelle Maskenpflicht ab Dienstag

Auf Grund der stark ansteigenden Corona-Fallzahlen tritt ab Dienstag, den 27. Oktober  eine neue Regelung in Kraft:

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht nur im Schulgelände und Schulgebäude verpflichtend, sondern nun auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband.

Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, sind davon befreit. Allerdings besteht eine Attestpflicht.

Während des Sportunterrichts muss jedoch keine Alltagsmaske getragen werden.