Auf Grund der stark ansteigenden Corona-Fallzahlen tritt ab Dienstag, den 27. Oktober eine neue Regelung in Kraft:
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht nur im Schulgelände und Schulgebäude verpflichtend, sondern nun auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband.
Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, sind davon befreit. Allerdings besteht eine Attestpflicht.
Während des Sportunterrichts muss jedoch keine Alltagsmaske getragen werden.