Mit Beschluss der Landesregierung wird die Schülerbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt. Ab dem 4. April bis einschließlich zum 19. April steht eine erweiterte Notbetreuung – auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen – zur Verfügung.
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.
Nähere Informationen finden Sie jeweils tagesaktuell unter:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
A. Schilling, Schulleiterin