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Betreeung auch in den Osterferien

Betreeung auch in den Osterferien

Mit Beschluss der Landesregierung wird die Schülerbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt. Ab dem 4. April bis einschließlich zum 19. April steht eine erweiterte Notbetreuung – auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen – zur Verfügung.
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Nähere Informationen finden Sie jeweils tagesaktuell unter:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

A. Schilling, Schulleiterin