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Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Elterninformationsschreiben

von Michael Scholz, Leitender Regierungsdirektor – als Leiter eines Staatlichen Schulamtes:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Hessische Landesregierung hat entschieden, dass ab Montag, 27. April 2020, der Präsenzunterricht in Jahrgangsstufen mit Übergangs – und Abschlussklassen wieder aufgenommen wird. Schülerinnen und Schüler anderer Jahrgangsstufen dürfen somit bis auf Weiteres die Schulen nach wie vor nicht besuchen. Für sie wird es wie seit Mitte März Arbeitsaufträge geben, die zuhause zu erledigen sind. Je nach Entwicklung der Pandemielage werden in den kommenden Wochen weitere Jahrgangsstufen dazu kommen.

Ihre Schule informiert Sie noch im  Laufe dieser Woche über die genauen Rahmenbedingungen der schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unter den gegebenen Umständen nur eine Art Notbetrieb möglich ist, da die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte an erster Stelle stehen. Daran haben sich alle Schritte und Planungen zu orientieren.

Deshalb müssen Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung vor dem Hintergrund des Corona – Virus zur Risikogruppe gehören, nach Vorlage eines Attests bis auf Weiteres nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die in einer Familie mit einer Risikoperson leben. Diese Kinder und Jugendlichen erhalten wie bislang Aufgabenstellungen, die sie zuhause bearbeiten müssen.

Umgekehrt gilt, dass Schülerinnen und Schüler dann die Schule nicht besuchen dürfen, wenn sie selbst oder ein Familienmitglied am Corona – Virus erkrankt sind oder ein entsprechender Verdacht besteht. Auch im Falle anderer möglicherweise ansteckenden Krankheiten ist derzeit ein Schulbesuch nicht erwünscht. Bitte wenden Sie sich in all diesen Fällen vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung.

Damit die Übertragung des Virus´ weiter eingeschränkt wird, gelten in Deutschland weiterhin die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen, die auch auf beispielsweise auf dem Schulweg und in der Pause einzuhalten sind: Bei persönlichen Kontakten ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten, außerdem dürfen nicht mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, zusammen in der Öffentlichkeit unterwegs sein.

Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule kommt, ist Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dabei zählt jeder Schutz als Maske, also auch selbst gebastelte Masken oder Bekleidungsstücke, die Mund und Nase bedecken. Bitte achten Sie darauf, dass die Masken täglich gereinigt oder ersetzt werden.

In beiden Landkreisen unseres Bezirks haben die Schulträger entschieden, dass die Schulmensen und Kioske bis auf Weiteres nicht öffnen dürfen – auch dies dient dem Schutz vor Ansteckungen, so dass die Schülerinnen und Schüler ihre Pausenverpflegung von zuhause mitbringen müssen.

Über weitere wichtige Hygieneregelungen, die beispielsweise das regelmäßige Händewaschen, die Toilettenbenutzung oder das Einhalten von Abständen im Schulgebäude und in Pausen betreffen, informiert Sie Ihre Schule vor dem Hintergrund der Situation vor Ort .

Die Hygienevorgaben haben auch Auswirkungen auf den Unterricht, der in zahlenmäßig reduzierten Gruppen erfolgt, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Aus diesem Grund wird Ihre Schule in vielen Fällen Klassen teilen und möglicherweise auch versetzte Unterrichtszeiten anbieten. Der Stundenumfang beträgt in der Regel mindestens 20 Wochenstunden.

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts werden die Lehrkräfte die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte dann auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es möglich, besondere zuhause erstellte Leistungen von Schülerinnen und Schülern positiv zu berücksichtigen.

Unabhängig davon gilt, dass am Ende des Schuljahres alle Schülerinnen und Schüler in die nächst höhere Jahrgangsstufe aufrücken, auch wenn sie die Versetzungsbedingungen nicht erfüllen. In diesen Fällen wird aber die Schule Gespräche mit den Erziehungsberechtigten darüber führen, ob eine freiwillige Wiederholung sinnvoll sein könnte.

Sollten Sie Fragen zu den Regelungen an Ihrer Schule haben, können Sie sich jederzeit an die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung wenden. Für den Fall, dass Sie oder Ihr Kind in dieser Phase der Pandemie psychologische Unterstützung benötigen, erreichen Sie unser schulpsychologisches Team werktags unter der Rufnummer 06471 – 328227.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute. Bleiben Sie vor allem gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Scholz Leitender
Regierungsdirektor – als Leiter eines Staatlichen Schulamtes